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Rahmenbedingungen elektronische Kommunikation
Die Verwaltungsgemeinschaft Barchfeld bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für
den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3 a des ThürVwVfG. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen
Zugang eröffnet hat.
Die Verwaltungsgemeinschaft Barchfeld hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen
Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die
Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Adobe Acrobat (.pdf)
Rich Text Format (.rtf)
Microsoft Word (.doc)
Microsoft Excel (.xls)
Power Point (.ppt)
Graphics Interchange Format (.gif)
Joint Photographic Experts Group (.jpg)
Tagged Image File Format (.tif)
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Barchfeld kann aus technischen und organisatorischen Gründen zur
Zeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wie Sie, hierzu die Briefpost zu
verwenden.
Leider kann die Verwaltungsgemeinschaft Barchfeld aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass wir die Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in
elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Hinweis:
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser
Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
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